Sonntag, 25. April 2021

No Need „The Great Reset“ For What? ÖkoSozialen Gewinnsteuer

Kritische Anmerkungen zu einem Auszug aus „Global Marshall Plan. Mit einem Planetary Contract für eine Ökosoziale Marktwirtschaft weltweit Frieden, Freiheit und Wohlstand ermöglichen.“ Verfasser: Uwe Möller, Franz Josef Radermacher, Josef Riegler et al. (2004).

„Durch die radikalen Veränderungen der Weltwirtschaft in den vergangenen Jahrzehnten konnte und kann sich der globalisierte Teil der Wirtschaft weitgehend der nationalen Besteuerung entziehen und kommt dadurch zu immensen Wettbewerbsvorteilen gegenüber national gebundenen Unternehmen...

„Wenn dieses tiefgreifende systemische Problem nicht bald behoben wird und es nicht bald wieder zu ausbalancierten Wettbewerbsbedingungen mit einer fairen und ausgewogenen Besteuerung aller Bereiche und Akteure in der Wirtschaft kommt, leiden darunter…. vor allem die regional gebundenen, meist klein- und mittelständischen Unternehmen

Cave!
Solch eine Trennungslinie sollte besser nicht gezogen werden zwischen
1. internationalen Unternehmen, die sehr erfolgreich am weltweiten Wettbewerb teilnehmen, die Globalisierung bis in die hintersten und rückständigsten Gegenden der Erde tragen, sich auf der Sonnenseite der Globalisierung mit „immensen Wettbewerbsvorteilen“ und Profiten befinden und dabei oft auch innovative, mittelständische Unternehmen sind, und den sogenannten

2. „national gebundenen Unternehmen“ auf der Verliererseite:
„ Ein anderer Teil konnte diesen Weg aus unterschiedlichen Gründen nicht mitgehen. Teils aus strukturellen Gründen, teils aufgrund der regionalen Gebundenheit ihrer Produkte.“

Stattdessen sollte bei der Besteuerung unterschieden werden in dem zu errichtenden Gebäude einer globalen Ökosozialen Marktwirtschaft zwischen

I. Unternehmen, die die Globalisierung ausschließlich zum eigenen kurzsichtigen Vorteil und schnellem Profit nutzen, wobei sie kurzfristige Wettbewerbsvorteile rücksichtslos ausnutzen und immer nur auf der Jagd nach Gewinnmaximierung sind, und

II. Unternehmen, die

1. ökologische und soziale Standards achten,

2. in fairem Wettbewerb am globalen Aufbau der Volkswirtschaften überall in der Welt partnerschaftlich mitwirken und dabei Arbeitsplätze schaffen,

3. mit diesen neuen Zielen faire Gewinne erzielen im globalen Wettbewerb, wobei die Erwirtschaftung von Gewinnen besonders wünschenswert ist

4. in den ärmsten und rückständigsten Weltgegenden, wo internationale Unternehmen tatkräftig mitarbeiten an einer „gezielten globalen Armutsüberwindung, die sehr starke neue Wirtschaftsimpulse für betreffende Region wie auch die gesamte Weltwirtschaft freisetzt.“

„ Ziel des Global Marshall Plans ist es, dabei
auf globaler Ebene geeignete Ordnungsprozesse mit Wettbewerbsmechanismen zu koppeln, um humane Potentiale, Ressourcen und Infrastruktur mit gut durchdachten institutionellen Lösungen zu Wertschöpfungssystemen zu verbinden.

Eine weltweite Ökosoziale Marktwirtschaft würde demnach die richtige Balance zwischen wettbewerbsstarker Wirtschaft, sozialer Solidarität und ökologischer Nachhaltigkeit schaffen.“ …

Zur Besteuerung als Entschädigung für verursachte Schäden an der Natur und dem Gemeinwohl sollten an erster Stelle die Verursacher von sozialen und Umweltschäden herangezogen und zur Kasse gebeten werden.

Steuern zahlen sollte in einer Ökosozialen Marktwirtschaft nach dem Verursacherprinzip nicht nur die Verschmutzer der Natur, sondern auch diejenigen, die das soziale Netz beschädigen, das soziale Umfeld vergiftensoziale Mindeststandards verletzen, Lohndumping betreiben, die garantierte Organisationsfreiheit hintertreiben oder den Arbeitsschutz missachten.
So will es eine sozioökonomische Marktwirtschaft, die nach fairen Regeln funktioniert und Mensch und Natur achtet.

Den Steuerhöchstsatz auf Gewinne sollten neoliberale Fundamentalkapitalisten zahlen, die nichts als den nackten „Wettbewerbsvorteil“ suchen und immer nur dumpf und rücksichtslos hinter kurzfristigen Renditezielen, Aktiengewinnen, Dividendenausschüttungen und Maximalprofiten herrennen.


In Scharen sind sie schon vor Jahren ausgeschwärmt in die „Dritte Welt“

–        wegen der Armut in diesen Ländern,

–        wegen der niedrigen Löhne und Lohnnebenkosten,

–        wegen des fehlenden sozialen Netzes und

–        wegen der fehlenden Umweltauflagen, die sie dort vorfanden.


A

Eine generelle Steuer auf Unternehmensgewinne wäre gerechterweise zu zahlen

– als Entschädigung für in den Industrieländern verlorengegangene für Arbeitsplätze, soziale Sicherheit und Lebensqualität und

– als Entschädigung in den Entwicklungsländern für die erniedrigenden und menschenunwürdigen Arbeits-, Lebens- und Umweltbedingungen, die die
globalen Mindeststandarts missachten.

B
Steuererleichterungen als eine angemessene Entschädigung

sollten diejenigen erhalten, die unter der rücksichtslosen Gier neoliberaler Fundamentalkapitalisten leiden, deren Blick für „soziale Verantwortung“ und die soziale ökologische Komponente in einer „Marktwirtschaft“ durch die Erwartung von immer höheren Renditen, Dividenden, Aktienkursen und Gewinnen deutlich getrübt zu sein scheint.

Die Höhe der Besteuerung von Unternehmensgewinnen sollte so bemessen sein, dass der „immense Wettbewerbsvorteil“ der Fundamentalkapitalisten anglo-amerikanischer Prägung zusammenschmilzt, ohne aber den zur globalen Armutsbekämpfung dringend notwendigen Kapital- und Technologietransfer zu behindern.

Dieser kann ein Segen sein für die sich entwickelnden Volkswirtschaften, etwa in Form von ökologisch verträglichen Direktinvestitionen, wenn sie Arbeitsplätze schaffen, beim Aufbau von Produktionsstätten und Infrastruktur helfen und das
Bildungsniveau und den Lebensstand der Bevölkerung heben.

Bevorzugte ausländische Standorte für Direktinvestitionen der Kapitaleigner in Fabriken, Produktionsstätten und neuerdings auch in Stätten von Entwicklung und Forschung sind die Schwellen- und Entwicklungsländer...

Schon heute entwickeln viele Schwellenländer mit großem politischen Geschick ihre Volkswirtschaften, Industriebetriebe, den Arbeitsmarkt, technologisches Wissen, die Binnenmärkte und die soziale und materielle Infrastruktur und das mit Hilfe modernster Technologien und Produktionsverfahren der entwickelten, reichen Industrieländer.

Internationale Unternehmen, Finanzinvestoren und allerhand „global player“ werden ihnen auch in Zukunft dabei helfen, denn sie befinden sich in einem unerbittlichen kapitalistischen Wettbewerb, der auch in einer ökosozialen Marktwirtschaft vorherrscht, und müssen deshalb immer weiter steigende Profite erzielen bei Strafe des Untergangs.

Daraus speist sich die unaufhaltsame Dynamik des Sogs westlicher Unternehmen in die Märkte der Schwellen- und Entwicklungsländer.

Direktinvestitionen im globalen Gebäude einer „ökosozialen Marktwirtschaft“, die sich am Wachstum der Volkswirtschaften orientiert und nicht zuallererst am Profit des Einzelnen, sind überall in der Welt willkommen.Das Potential und die Märkte sind riesig und die Wachstumschancen können auch von den entwickelten Industriestaaten zu beiderseitigem Vorteil und in Partnerschaft genutzt werden. 

http://www.globalisierung-zaehmen.de


“Jobs Creation Act of 2004”

Bereits 2004 hat die US-Regierung mit der Verabschiedung des sogenannten „Jobs Creation Act of 2004 „ (Arbeitsbeschaffungsgesetz) auf den stärker werdenden Druck der „öffentlichen Meinung“ in den USA reagiert, um etwas gegen die sich ausbreitende Arbeitslosigkeit, besonders in der produzierenden Industrie, zu unternehmen.

Steueranreize sollten die Rückführung von Unternehmensgewinnen aus Übersee in den amerikanischen Kapitalmarkt attraktiv machen und es war das erklärte Ziel des Gesetzes, mit dem „repatriierten“ Kapital Arbeitsplätze in den USA zu schaffen.

Zu diesem Zweck senkte das Gesetz die fällige Steuer für zurückgeholte Gewinne für ein Jahr von 35 auf 5,25 Prozent.

Pharmakonzerne zum Beispiel hatten zu dieser Zeit gut 120 Mrd. Dollar im Ausland erwirtschaftet und Hightech-Firmen wie IBM und Hewlett-Packard hatten ebenfalls fast 63 Mrd. Dollar in Billiglohnländern ohne soziale und Umweltstandards an Gewinnen „erwirtschaftet“.

Diese Gewinne, erzielt aus reiner Profitgier, dürfen seit 2004 aus Übersee per Gesetz fast steuerfrei in die USA „repatriiert“ werden und das Gesetz verbindet damit die Hoffnung, dass das Geld von den Konzernen in die Wiederbeschaffung von Arbeitsplätzen in den USA reinvestiert wird.

Das amerikanische Arbeitsbeschaffungsgesetz hat aber einen entscheidenden Haken.

Der Nachweis von Investitionen in die Schaffung von Arbeitsplätzen als Bedingung für eine quasi Steuerbefreiung der repatriierten Gewinne muss sinnigerweise nicht ausdrücklich erbracht werden, so dass sich jeder bedienen und seine Gelder „steuerfrei“ zurück in den US-Kapitalmarkt schleusen kann.

Ein wesentlicher Teil der repatriierten Mittel fließt also nicht in die Schaffung neuer Jobs, sondern z. B. in Aktienrückkäufe und damit am Steuerzahler vorbei zurück in die Taschen der Aktionäre.
Allein 2004 hatten amerikanische Unternehmen Aktienrückkäufe im Umfang von fast 250 Milliarden Dollar getätigt. Der Deutsche Bank-Chef Ackermann hat das gleiche Verfahren in Deutschland praktiziert. Insgesamt, so schätzen Analysten, hielten die Industriefirmen im Standardwerte-Index S&P 500 zu dieser Zeit die Rekordsumme von 630 Mrd. Dollar in „Liquidität“.

Sie schwammen gewissermaßen in flüssigem Bargeld und füllen mit dem Geld die Taschen der Aktionäre, die so vor allem die Früchte neoliberalisierter Globalisierung ernten.

US-Firmen sitzen derzeit nicht nur im eigenen Land auf berstenden Kassen, sondern haben auch im Ausland riesige Gewinne geparkt. Die im Ausland erwirtschafteten Gewinne werden auf über 500 Mrd. Dollar geschätzt. Zum Beispiel haben ausländische Konzerne seit 1990 Gewinne im Wert von 250 Milliarden Dollar allein aus China in ihre Heimat zurückgeführt.Nach Angaben des World Wealth Report ist die Zahl derDollarmillionäre 2006 um 11% weltweit auf 9,5 Millionen gestiegen ( 3,2 in Nordamerika, 2,9 in Europa, davon 800000 in der BRD und 2,6 in Asien) bei einem Gesamtvermögen der reichsten 0,14 Prozent von 37 Billionen Dollar.

In Aktien wurden 31% angelegt, in Unternehmensanleihen 21% in Immobilien 24%und in und in Geldmarktprodukte wurden 14% investiert.

Nur, oder immerhin rund 8 Prozent des angehäuften Reichtums sind in nachhaltigen Investments angelegt, die auf Themen wie Umweltschutz und soziale Verantwortung abzielen.

Der amerikanische “ Job Creation Act of 2004″ belohnt mit Steuerbefreiung Unternehmensgewinne, die durch die Ausnutzung „immenser Wettbewerbsvorteile“ als Folge der Verlagerung von Arbeitsplätzen in Billiglohnländern unter Missachtung ökomischer und sozialer Standards erzielt werden.

Nach Rückkehr ins Herkunftsland sind Entschädigungen für entstandene Schäden durch Raubbau an Mensch und Natur in dem Gesetz bisher nicht vorgesehen.

ÖkoSoziale Besteuerung von Unternehmensgewinnen

Die Mogelpackung heißt ausgerechnet „Job creation act of 2004“. Die Grundgedanken der Besteuerung sind dennoch richtig und sollten zur Besänftigung der zornigen Volksseelen nicht nur in den USA unbedingt aufgegriffen werden, wenn sie schon in Gesetzesform gegossen worden sind im Geburtsland des angloamerikanischen Neoliberalismus:

Das erklärte Ziel des US-amerikanischen „Job Creation Act of 2004“ ist
die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Industrieländern durch Besteuerung von Unternehmensgewinnen, die mit immensen Wettbewerbsvorteilen in Billiglohnländern erwirtschaftet wurden ins und ins Ursprungsland zurückgeführt werden.
Genau bei dieser guten Idee der US- Regierung könnte auch eine ökosoziale Besteuerung von Unternehmensgewinnen ansetzen.

1. Versteuerung von Unternehmensgewinnen mit 35 Prozent, grundsätzlich aller in den Industriestaaten und in den Schwellen- und Entwicklungsländern erwirtschafteten Gewinne, wie für die Vereinigten Staate im „job creation act of 2004“ der amerikanischen Regierung festgelegt.

2. Reduzierung der Steuerlast auf bis zu 5,25 Prozent könnte denjenigen Unternehmen gewährt werden, die die erwirtschafteten Gewinne reinvestieren in die Schaffung von Arbeitsplätzen sowohl in den Herkunfts- und Industrieländern wie auch in den rückständigen, armen Entwicklungsländern und dabei ökologische und soziale Standards achten.. ..

Als Vorschlag zur Realisierung dieses Grundsatzes könnten Gewinne aus Kapitaltransfer mit nachhaltigen Investitionen in den Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern, die Arbeitsplätze, Kaufkraft, soziale Sicherheit, eine saubere Umwelt, technologisches Wissen und Bildung schaffen, bei den Steuern auf Unternehmensgewinne entlastet werden.

Nachhaltige Investitionen in die Schaffung von Arbeitsplätzen könnten dann gewissermaßen „von der Steuer abgesetzt“ werden, wenn sie ökologischen und sozialen Standards genügen.

Aus Gründen der Fairness und Gerechtigkeit bei freiem Wettbewerbs in einer ÖkoSozialen Marktwirtschaft sollten vor allem auch solche internationale Unternehmen Steuerermäßigung, vielleicht sogar bis zur Steuerbefreiung erhalten, wenn sie in den Schwellenländern und vor allem auch in den ärmsten und am weitesten zurückgebliebenen Entwicklungsländern südlich der Sahara langfristiges und nachhaltig angelegtes Kapital samt Technologie einbringen und dabei Unternehmensgewinne erzielen, warum nicht im Kampf gegen die Armut in der Welt?

Und ganz wichtig:


„Wenn der Wohlstand und damit auch die Löhne in den sich entwickelnden Ländern steigen, sinkt der Lohndruck in der Wirtschaft der traditionellen Industrieländer.

Auch die erhöhte Nachfrage auf den Weltmärkten trägt dann zu einer Sicherung der Arbeitsplätze in den Industrieländern bei.“

ÖkoSoziale Mindeststandards sollten flexibel gehandhabt werden und den vorgefundenen Gegebenheiten in den jeweiligen Ländern angepasst sein. Sie dürfen auf keinen Fall eins zu eins übertragen werden.Vielmehr sollte ihre Ausgestaltung den unternehmerischen Anreiz zu Kapital- und Technologie-Transfer in die Entwicklungsländer, und hier besonders nach Afrika, nicht behindern, sondern eher noch befördern.

Gerade deutsche mittelständische Unternehmen stoßen mit aus Innovation erwachsenen Wettbewerbsvorteilen sehr erfolgreich vor auf die globalen Märkte und sollten dabei nicht behindert werden, besonders dann nicht, wenn sie fairen Handel treiben und nachhaltige Investitionen tätigen in den zurückgebliebenen Entwicklungsländern.

Vor allem im produzierenden Gewerbe, auf dem Bau und in der Landwirtschaft gehen in den Industriestaaten immer mehr Arbeitsplätze verloren, die durch neu zu schaffende ersetzt werden müssen.

In der Produktion arbeitet mittlerweile nur noch jeder Fünfte. Vor 15 Jahren waren es noch 30 Prozent.
Über drei Viertel (75%) aller Beschäftigten arbeiten mittlerweile im Handel, in der Gastronomie, im Verkehrswesen, in der Nachrichtenübermittlung und in den übrigen Dienstleistungsbranchen. 1991 waren es noch 60 Prozent…

Bis heute ist ein neoliberaler Fundamentalkapitalismus angloamerikanischer Prägung vorherrschend, den es zu „zähmen“ gilt.

Der sich seiner steuerrechlichen, vor allem aber auch seiner ökologischen und sozialen Verantwortung in einer ökosozialen Marktwirtschaft nicht entziehen darf.

Internationale Unternehmen können heute im Rahmen einer „New Ecomomy“ in den Dienst des Aufbaus der Volkswirtschaften überall in der Welt gestellt werden, was schon in vielen Schwellenländern- und Entwicklungsländern mit Erfolg versucht wird.

Es gilt das Zitat:


– “Die Kräfte des Marktes für das Ziel Nachhaltigkeit mobilisieren!
– Striktes Verursacherprinzip soll gelten!
– Ökologische Wahrheit bei der Gestaltung von Preisen und Kosten!
– Wettbewerbsvorteile für das schaffen, was nachhaltig ist.



Ökosoziale Steuerreform:


– Längerfristiger Umbau der Steuern und Abgaben zu Gunsten der Menschen und der Nachhaltigkeit.
– Änderung der Gesetze,Verordnungen und Förderungssysteme zugunsten der Nachhaltigkeit.

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